Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Firma Sommerpool, im Folgenden „Verkäufer“ legt sämtlichen Verkäufen und Lieferungen
ausschließlich ihrer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der
widerspruchlosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung, erkennt der Vertragspartner („Käufer“)
diese Bedingungen an. Diese gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Leistung der Anzahlung gilt der
Auftrag als bestätigt.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt und sind für uns auch dann unverbindlich, wenn
Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unseren Angeboten liegt die am Tage der Angebotsabgabe gültige Preisliste zugrunde. Die Preise
sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
2.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und
Informationsmaterial, sowie Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Wir
behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an den Unterlagen ausdrücklich war.
2.2.1 Unsere Kunden wurden darauf hingewiesen, dass Vorortstermine, Zeichnungen und eingehende
Beratungen nicht kostenfrei sind. Berechnung erfolgt nach Aufwand und wird bei Auftragserteilung
gutgeschrieben.
2.3 Angegebene Abmessungen, Gewichte, sowie Katalogabbildungen sind nur annähernd und damit
unverbindlich, es sei denn, es wird von uns in Einzelfall ausdrücklich eine schriftliche
Zusicherung erklärt.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, durch technische Fortschritte bedingte Änderungen an unseren
Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Käufer daraus Rechte herleiten könnte, sofern eine nur
unwesentliche Abweichung der Beschaffenheit damit einhergeht. 2.5 Der Vertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Bestätigung zu Stande.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1 Der Käufer hat seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag termingerecht nachzukommen.
3.2 Die Beanstandungen von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.
4. Preise und Preisstellung
4.1 Zur Berechnung der Preise für gelieferte Waren ist die am Tage des Vertragsabschlusses gültige
Preisliste entscheidend, sofern die Lieferung der Ware innerhalb von 4 Monaten nach
Vertragsabschluss erfolgt. Erfolgt die Lieferung später, so gelten die am Tage der Lieferung
gültigen Listenpreise.
4.2 Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager bzw. ab Werk
oder Lager unseres Zulieferers ohne Fracht – und Verpackungskosten zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbar
ist.
5.1 Treten Umstände durch höhere Gewalt ein, wie Unfall, Feuer, Sturm, Streik oder dergleichen,
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Käufer kann aus der Nichteinhaltung der Lieferzeit
keinerlei Rechte herleiten, wenn er selbst seine Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere
fällige Zahlungen nicht zur vereinbarten Zeit leistet und wenn die richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung durch Zulieferanten und Hersteller gegeben ist und diese Nichtbelieferung bzw.
nicht rechtzeitige Lieferung nicht durch uns schuldhaft verursacht wurde.
6. Anlieferung und Gefahrenübergang
6.1 Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist gilt §377 HGB. Die Lieferung ist in
diesem Fall bei Entgegennahme vom Käufer unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu
überprüfen.
6.2 Beanstandungen sind spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu
rügen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von spätestens 2 Tagen nach ihrer
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß an eine andere
Adresse (vereinbarte Lieferadresse) als die des Käufers liefern.
6.3 Verzögert sich die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht
bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft die Gefahr der Verschlechterung oder des
Untergangs der zu liefernden Ware auf den Käufer über.
6.4 Wenn der Käufer nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert und erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Sommerpool die Erfüllung
des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Warenrücklieferungen
7.1 Alle Warenrücklieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.2 Alle anfallenden Kosten der Hin- und Rücklieferung z.B. Fracht und Porto, gehen zu Lasten des
Käufers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dagegensprechen.
7.3 Bei Waren die beschädigt bei uns eintreffen, behalten wir uns das Recht vor Rücknahme oder
Gutschrift zu verweigern.
8. Zahlung
8.1 Bei allen Kaufverträgen mit unserer Unternehmung sind die Zahlungen des Kaufpreises und der
Preise für Nebenleistungen Zug um Zug bei Übergabe bzw. Anlieferung der Ware fällig. Abzüge für
Skonto werden nicht gewährt, es sei denn es wurde im Einzelfall schriftlich eine anderslautende
Vereinbarung getroffen.
8.2 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Wechselzahlungen bedürfen
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Kosten für Diskontierung und Einzug von Wechseln
trägt der Käufer. Auf unserem Konto muss immer der volle Rechnungsbetrag in Euro zu unserer freien
Verfügung stehen. Aus diesem Grund gehen Überweisungs- und Scheckgebühren, insbesondere bei
Zahlungen aus dem Ausland zu Lasten des Bestellers.
8.3 Verschiebt sich der Lieferzeitpunkt aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, so wird die
Zahlung bei Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager bzw. im Werk oder Lager unseres Zulieferers
zum vereinbarten Liefertermin fällig.
8.4 Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände im
Verzug, sind wir berechtigt, nach ausstehenden Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern.
8.5 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
8.6 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit dessen Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen
Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
9.2 Der Käufer tritt uns hiermit im Voraus alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus anderen Rechtsgründen gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Vorausabtretung
wird durch uns bereits im Voraus angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch
nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon
unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
10 Gewährleistungen
10.1 Wir übernehmen nur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zur Zeit des Gefahrenübergangs auf
den Käufer frei von nicht nur unerheblichen Sachmängeln ist.
10.2 Bei Mängeln an den gelieferten Waren sind wir berechtigt, den Mangel nach billigem Ermessen
durch Nacherfüllung zu beseitigen.
Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art
der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern der Käufer zur Ersatzvornahme
nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, dann stellen wir dem Käufer das Ersatzstück,
sowie das erforderliche Ersatzmaterial zur Verfügung und erstatten die zur Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, und zwar die gezahlten Löhne in orts- und gewerbsüblicher Höhe
zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages, sowie nachgewiesene Fahrtkosten im Umkreis von
max. 60 km.
10.3 Bei nachgebesserten oder ersetzten Teilen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu
laufen, sondern es verlängert sich lediglich die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gelieferten
Teils um den Zeitraum, der zwischen Schadensmeldung und Schadensbehebung liegt (Hemmung).
Voraussetzung hierfür ist, dass uns unverzüglich nach Schadensmeldung Gelegenheit zur
Schadensbehebung gegeben wird.
10.4. Für Schäden infolge falscher Angaben des Käufers bei der Auftragserteilung, fehlerhafte
Ausführung der bauseitigen Leistungen des Käufers, falscher Montage durch den Käufer oder einem von
ihm beauftragten Handwerke, infolge von Bedienungsfehlern, Ausführungsfehlern, sowie für natürliche
Abnutzung wird keine Gewährleistung übernommen. Jegliche Gewährleistung wird nur für die
vertragsbezogenen Leistungen übernommen.
10.5 Im Rahmen der Gewährleistung Kundendienst- oder sonstiger Reparaturarbeiten ausgebaute und
ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmung vor Ort, Art und
Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegt in unserem billigen Ermessen, sofern die
Interessen des Käufers dadurch ausreichend gewahrt werden.
10.6. Unsere Produkte dürfen nur mit denjenigen chemischen Materialien versetzt werden, die von uns
geliefert und für das jeweilige Produkt freigegeben werden. Durch die Verwendung von Chemikalien
anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien die nicht für das jeweilige
Produkt freigegeben wurden, können chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie
Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
10.7 Unsere Monoblockschwimmbecken dürfen niemals mit einer Wassertemperatur von mehr als 35°
Celsius betrieben werden und auch niemals ohne Wasser einer Temperatur von mehr als 35° Celsius
ausgesetzt werden, da andernfalls Schäden am Beckenkörper und an der Beckenoberfläche eintreten, so
dass sie sachmängelfreie Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
10.8 Der Kaufantrag gilt – wenn zutreffend – für eine Schwimmbadüberdachung in der im Zeitpunkt der
Bestellung üblichen Ausführung. Serienmäßige Änderungen oder Abweichungen in Form, Konstruktion und
Ausstattung sind, soweit dem Auftraggeber zumutbar, bis zur Auslieferung vorbehalten. Die
Lieferfirma ist nicht verpflichtet, Änderungen der serien- bzw. standardmäßigen Ausrüstung sei
Bestellung nachzuliefern oder vorzunehmen.
10.9 Wenn der Auftraggeber bei seiner Bestellung Ausstattungswünsche nicht oder nicht genau
schriftlich bekannt gegeben hat, gilt die Lieferung der Standardausführung als vereinbart.
10.10 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schwimmbadüberdachung unter zumutbaren
Bedingungen von 2 Personen zum Aufstellort (Schwimmbad) getragen werden kann. Sollten aufgrund der
Größe (Gewicht) der Anlage oder des schwierigen Zugangs zum Aufstellort zusätzliche Personen oder
ein größerer Kran zur Mithilfe erforderlich sein, werden die daraus entstehenden Kosten vom Käufer
getragen. Weiter wird vom Auftraggeber der zur Montage erforderliche Strom sowie die im Auftrag
fixierte (und vom Auftraggeber mit Unterschrift zu Kenntnis genommenen) Personenzahl zur Mithilfe
beim „Einfahren“ der Segmente in die Laufschienen auf dessen Kosten bereitgestellt. (Die Anzahl der
Personen zur Mithilfe ist von der Größe und dem Gewicht der Anlage abhängig). Gegenüber den
bereitgestellten Personen übernimmt die Lieferfirma keine Haftung bzw. sind diese Personen vom
Auftraggeber zu versichern.
10.11 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass bei bauseits erstellten Bodenplatten,
Toleranzen bei Skimmerbecken +/- 3 mm und bei Überlaufbecken +/- 1 mm nicht überschritten werden
dürfen. Der Auftraggeber hat sich dies durch ein Nivellierzeugnis bestätigen zu lassen. Dem
Auftraggeber obliegt auch dessen Kontrolle.
10.12 Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Sommerpool stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
11.1 Die Haftung des Verkäufers für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder dessen
Erfüllungsgehilfen oder Angestellten, sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten.
Insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die
nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet der
Verkäufer aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
11.2 Soweit die Schadenersatzhaftung nach 11.1 ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies
gleichermaßen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung
12.1 Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird als ausschließlicher
Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Mülheim Kärlich vereinbart.
12.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz D-56218 Mülheim-Kärlich.
12.3 Es gilt ausschließlich, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der UN-
Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
12.4 Ist eine der Bestimmungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die
Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen neue zu vereinbaren, die
dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.5 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Sommerpool und dem Kunden getroffen werden,
bedürfen der Schriftform. Ebenso die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.